Die Ehrenamtskarte - eine Anerkennung für bürgerliches Engagement!
Mit der Verleihung der Bayerischen Ehrenamtskarte dankt der Landkreis Haßberge seinen Ehrenamtlichen für die Zeit und Kraft, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Die Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der besonderen Anerkennung von langjährigem und zeitintensivem bürgerschaftlichen Engagements in Form einer Vergünstigungskarte.
Mit der Vergabe der Ehrenamtskarte würdigt der Landkreis Haßberge Ihr Engagement und sagt ein herzliches „Dankeschön“.
Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte erhalten Sie vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen, zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art und Ermäßigungen bei Besorgungen des täglichen Lebens.
Besonders attraktiv ist: Sie können nicht nur die regionalen Angebote nutzen, sondern auch die Vergünstigungen der anderen bayerischen Landkreise und Städte, die sich an der Aktion beteiligen (zu finden unter www.ehrenamtskarte.bayern.de).
Die Bayerische Ehrenamtskarte können Ehrenamtliche beantragen, wenn Sie:
- mindestens 16 Jahre alt sind
- seit mindestens zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement tätig sind
- Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Haßberge haben
- keine Aufwandsentschädigung über einen Kostenersatz hinaus erhalten (Gezahlte Aufwandspauschalen sind in der Regel dann unschädlich, wenn sie den üblichen Auslagenersatz von 3.000,00 Euro nicht überschreiten.)
- durchschnittlich fünf Stunden wöchentlich oder bei Projektarbeiten 250 Stunden jährlich ehrenamtlich tätig sind
Die Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig. Wenn Sie die Karte weiterhin nutzen wollen und die Voraussetzungen nach wie vor erfüllen, können Sie nach Ablauf der Gültigkeit die Ehrenamtskarte erneut beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
Die Ehrenamtskarte können Sie nicht auf andere Personen übertragen. Sie gilt nur in Verbindung mit Ihrem gültigen Ausweisdokument oder Führerschein. Besitzen Sie die goldene Ehrenamtskarte, dann ist diese unbegrenzt gültig.
Die Karte können Sie beim Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement (KoBE) des Landkreises Haßberge beantragen (siehe Ansprechpartner).
Der Verein bzw. die Organisation, bei der Sie Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, muss Ihnen den zeitlichen Umfang Ihres Engagements bestätigen. Hierfür drucken Sie sich bitte das eingestellte Formblatt „Bestätigung der Organisation“ aus.
Üben Sie mehrere Tätigkeiten aus, dann verwenden Sie bitte für jede Tätigkeit einen eigenen Vordruck. Ihren Antrag und die Bestätigung(en) senden Sie an das KoBE.
|
Telefon: 09521 27-378
Telefax: 09521 27-317
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
|
Sie erreichen mich persönlich: Montag bis Freitag von 8.00 bis 13.30 Uhr Darüber hinaus sind Terminvereinbarungen möglich, bitte rufen Sie an. Korrespondenzanschrift: Landratsamt Haßberge - KoBE Tel. 09521-27378 |
Um den aktiven Feuerwehrdienstleistenden und den Einsatzkräften im Katastrophenschutz und Rettungsdienst die Antragstellung zu erleichtern, gibt es neben dem Einzelantrag auch die Möglichkeit Sammelanträge zu stellen.
Rechte und Pflichten der Inhaber der Ehrenamtskarte
- Der Landkreis Haßberge beteiligt sich am Projekt „Bayer. Ehrenamtskarte“ und ist einer der Herausgeber der Ehren-amtskarte gegen deren Vorlage dem Karteninhaber von den Akzeptanzstellen in Bayern ein Preisvorteil (Bar-Rabatt oder Zugabe) gewährt wird. Mit der Beantragung der Karte erkennen die Antragsteller diese Teilnahmebedingungen an.
- Karteninhaber kann jede natürliche Person werden, die die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte erfüllt. Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar.
- Die Beantragung der Ehrenamtskarte ist kostenlos. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausstellung der Karte.
Wenn Sie sich für eine Ehrenamtskarte interessieren oder allgemein Fragen rund um das Thema Ehrenamtskarte haben, können Sie sich gerne an die Ansprechpartnerinnen des Koordinierungszentrums Bürgerschaftliches Engagement (KoBE) wenden.
Ihre Ansprechpartnerin:
|
|
Andrea Tiessen-Lehmann
|
Telefon: 09521 27-378
Telefax: 09521 27-95-313
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
|
Information zu Einzelanträgen
Um einen Einzelantrag zu stellen, benötigen Sie zwei Formulare: den "Einzel-Antrag" (vom Antragsteller auszufüllen) und die "Bestätigung der Organisation (von Ihrem Verein, Vorstand, Organisation auszufüllen und zu unterschreiben)
Information zu Sammelanträgen
Sammelanträge können nur für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren oder des Katastrophenschutzes gestellt werden.
Gerne können Sie uns die Sammelanträge auch per E-Mail senden. Beachten Sie jedoch, dass Ihre Unterlagen unterschrieben sein müssen. Unsere E-Mail ist: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
Wir haben die Vordrucke bewusst so gestaltet, dass Sie sie Zuhause am PC ausfüllen können. Trotzdem benötigen wir eine Original-Unterschrift auf jedem Dokument. Scannen Sie die beiden Formulare ein oder fotografieren Sie diese und senden sie per email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder: Drucken Sie die ausgefüllten Formulare aus und senden Sie sie zusammen mit der ausgefüllten Bestätigung per Post an:
Landratsamt Haßberge
KoBE (Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement)
z.Hd. Frau Tiessen-Lehmann
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
EINZELANTRAG (2 Formulare):
Achtung: Ab 01.10.2023 können Einzelanträge zusätzlich zur herkömmlichen Beantragung auch digital gestellt werden.
Beachten Sie, dass die digitale Antragstellung über die App: "Ehrenamt Bayern" erfolgt:
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.nrw.it.giz.ehrensache.bayern.android
https://apps.apple.com/de/app/ehrenamtskarte-bayern/id1261285110
Sammelanträge können derzeit noch NICHT digital beantragt werden!
Sammelanträge Feuerwehr :
1.Sammelantrag Freiwillige Feuerwehr BLAU (Achtung: Aktivzeit zählt ab 16. Lebensjahr)
Sammelantrag Freiwillige Feuerwehr Gold (ab 25 J.aktiver Mitgliedschaft bzw. FFwEz)
2.Bestätigung Kommandant Ehrenamtskarte BLAU/GOLD (bei jedem Sammelantrag
unterschrieben mitschicken)
3.Datenschutzhinweise
Sammelanträge Katastrophenschutz/Rettungswesen:
1.Sammelantrag Katastrophenschutz Blau (ab 16 Jahre; ab 2-jähriger Mitgliedschaft)
Sammelantrag Katastrophenschutz Gold (ab 25-jähriger aktiver Mitgliedschaft)
2.Datenschutzhinweise
Download allgemein
Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte
Datenschutzhinweise
Gut zu wissen!
Ab 2021 erhöht sich die jährliche Übungsleiterpauschale von 2.400€ auf 3.000€! Das bedeutet, dass auch Ehrenamtliche, die bis zu 3.000€ Aufwandsentschädigung im Jahr bekommen, einen Antrag auf Ausstellung der Ehrenamtskarte stellen können!