Antragsformulare bayerische Ehrenamtskarte
Information zu Einzelanträgen
Um einen Einzelantrag zu stellen, benötigen Sie zwei Formulare: den "Einzel-Antrag" (vom Antragsteller auszufüllen) und die "Bestätigung der Organisation (von Ihrem Verein, Vorstand, Organisation auszufüllen und zu unterschreiben)
Information zu Sammelanträgen
Sammelanträge können nur für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren oder des Katastrophenschutzes gestellt werden.
Gerne können Sie uns die Sammelanträge auch per E-Mail senden. Beachten Sie jedoch, dass Ihre Unterlagen unterschrieben sein müssen. Unsere E-Mail ist: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
Wir haben die Vordrucke bewusst so gestaltet, dass Sie sie Zuhause am PC ausfüllen können. Trotzdem benötigen wir eine Original-Unterschrift auf jedem Dokument. Scannen Sie die beiden Formulare ein oder fotografieren Sie diese und senden sie per email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder: Drucken Sie die ausgefüllten Formulare aus und senden Sie sie zusammen mit der ausgefüllten Bestätigung per Post an:
Landratsamt Haßberge
KoBE (Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement)
z.Hd. Frau Tiessen-Lehmann
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
EINZELANTRAG (2 Formulare):
Sammelanträge Feuerwehr :
1.Sammelantrag Freiwillige Feuerwehr BLAU (Achtung: Aktivzeit zählt ab 16. Lebensjahr)
Sammelantrag Freiwillige Feuerwehr Gold (ab 25 J.aktiver Mitgliedschaft bzw. FFwEz)
2.Bestätigung Kommandant Ehrenamtskarte BLAU/GOLD (bei jedem Sammelantrag
unterschrieben mitschicken)
3.Datenschutzhinweise
Sammelanträge Katastrophenschutz/Rettungswesen:
1.Sammelantrag Katastrophenschutz Blau (ab 16 Jahre; ab 2-jähriger Mitgliedschaft)
Sammelantrag Katastrophenschutz Gold (ab 25-jähriger aktiver Mitgliedschaft)
2.Datenschutzhinweise
Download allgemein
Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte
Datenschutzhinweise
Gut zu wissen!
Ab 2021 erhöht sich die jährliche Übungsleiterpauschale von 2.400€ auf 3.000€! Das bedeutet, dass auch Ehrenamtliche, die bis zu 3.000€ Aufwandsentschädigung im Jahr bekommen, einen Antrag auf Ausstellung der Ehrenamtskarte stellen können!